Sachverständigenbüro Dipl.-Physiker Friedhelm Wickenhöfer

- Sachverständiger für Wärme- und Feuchteschutz
- Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
- Energieberatung • Energieausweise • Anlagenplanung erneuerbare Energien


Energieausweise

Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt auch keinen Energieausweis. Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen ab dem 1. Juli 2008 bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten auf Verlangen einen Energieausweis zugänglich machen. Für später errichtete Gebäude ab dem 1. Januar 2009.
Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende Regelungen: Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 müssen Energieausweise ab dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Eine weitere Ausnahme gilt für Gebäude, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten, verbrauchsorientierten Energieausweis erstellen zu lassen.
Bei Errichtung (Neubau), Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energiesparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

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Der Verbrauchsausweis
Diese Variante ermittelt die Energieeffizienz aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer eines Gebäudes. Als Basis dienen die Heizkostenabrechnungen mindestens der letzten 3 Jahre.

Nachteil:
Der Verbrauchsausweis dokumentiert in erster Linie das Nutzerverhalten. Ein geringer Energieverbrauch und damit verbunden eine gute Energieeffizienzklasse können allein dadurch zustande kommen, dass die Bewohner kaum zuhause sind. Im Extremfall besitzt das unbewohnte Gebäude die höchste (beste) Energieeffizienzklasse.

Weil die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik nicht berücksichtigt werden, ist der auf den Verbrauch basierende Ausweis nicht zur energetischen Einschätzung und zum Vergleich des Gebäudes mit anderen Gebäuden verwendbar.

Der Bedarfsausweis
Die im Bedarfsausweis ausgewiesenen Werte orientieren sich am jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes. Die Werte werden in einem Rechenverfahren unter Annahme von Standardbedingungen für Nutzerverhalten und Klima berechnet. Die Daten der vorhandenen Gebäudehülle, wie zum Beispiel Außenwände und die Qualität der Fenster, sowie eine umfassende Betrachtung zur Anlagentechnik gehen in die Berechnung mit ein. Auch der Energieträger (zum Beispiel: Kohle, Holz,  Erdgas, Heizöl) werden bewertet. Der Bedarfsausweis ist geeignet, ähnlich der Verbrauchsangabe beim Kraftfahrzeug und unabhängig vom Verhalten und Verbrauch einzelner Nutzer, Gebäude untereinander zu vergleichen und Maßnahmen zur Energieeffizienz abzuleiten. .

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